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Hochzeit in Mülheim an der Ruhr & Autovermietung - A G B


Allgemeine Geschäfts- und Vermietbedingungen für:

Hochzeit Events & Cars

Firma

Folkenbornstrasse 44

45472 Mülheim an der Ruhr

 

(im folgenden „Vermieter“ genannt)


Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäfts- und Vermietbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Reservierungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Aufgrund der Unzuverlässigkeit und Unsicherheit von elektronischer Post („E-Mail“), insbesondere von so genannten „Freemail“-Anbietern, sind Reservierungszusagen, Änderungen, Preisabsprachen, etc. nur dann verbindlich wenn sie schriftlich oder per separater E-Mail bestätigt worden sind.

Das angebotene Fahrzeug steht ab Standort Mülheim an der Ruhr  für den vereinbarten Zeitraum in einwandfreiem Zustand zur Verfügung.

Im vereinbarten Preis enthalten sind üblicherweise folgende Leistungen:
Fahrt zum Blumenhändler, Abholen des Brautpaares, Fahrt zur Kirche oder zum Standesamt, Fahrt zum Fototermin, Fahrt zum Ort der Feier. Weitere Leistungen auf Anfrage, Preise nach Absprache.

Es gelten die vereinbarten und schriftlich bestätigten Preise. Nach der Anmeldung wird -innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Auftragsbestätigung- als Anzahlung die Hälfte des vereinbarten Mietpreises fällig (Vorkasse). Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so wird die Anzahlung nicht erstattet. Einzig bei plötzlicher, schwerer Erkrankung oder Tod wird die Anzahlung erstattet. Die Verlegung eines bereits bestätigten Termins erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters, andernfalls verfällt die Anzahlung ebenfalls.

Kommt der Termin aus Gründen, die der Vermieter zu verantworten hat (defektes Fahrzeug, selbstverschuldeter Unfall) oder aus bestimmten Gründen die der Vermieter nicht zu verantworten hat (zum Beispiel unverschuldeter Unfall) nicht zustande, so wird die Anzahlung zurückerstattet, weitergehende Ansprüche des Mieters oder Anspruch auf Schadenersatz an den Vermieter sind ausgeschlossen.
Der Vermieter hält Ersatzfahrzeuge vor, es besteht jedoch kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug (z.B. einen baugleiches Fahrzeug). Sollte das Ersatzfahrzeug höherwertig sein, wird auf eine Berechnung der Preisdifferenz verzichtet.
Der Vermieter hält zusätzlich Kontaktadressen von Geschäftspartnern oder Mitbewerbern bereit um in solchen Fällen ggf. noch kurzfristig für Ersatz zu sorgen.

Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde: unrichtige oder unvollständige Angaben (zum Beispiel über Fahrtstrecken) gemacht hat, oder die Anzahlung nicht geleistet hat
Eine sofortige Beendigung der Beauftragung (auch während eines Termins) ist außerdem jederzeit möglich wenn zum Beispiel gegen die Nutzungsbedingungen der Fahrzeuge verstoßen wird. Diese Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages und werden mit dem Angebot ausgehändigt.

Weitere gesetzliche Kündigungsgründe bleiben daneben bestehen. Die Geltendmachung von Schadensersatz-Ansprüchen des Vermieters bleibt vorbehalten.

Die Hochzeit soll der schönste Tag im Leben werden.
Und ein schönes Auto für die Fahrt von Kirche oder Standesamt zum Restaurant oder
nach Hause gehört einfach dazu.

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